Auslandsbafög

Grundsätzlich förderungsfähig ist, wer:

  • einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat
  • bereits mindestens 1 Jahr an einer deutschen Universität studiert hat
  • mindestens 6 Monate/ 1 Semester bzw. mindestens 12 Wochen bei Praktikum und/oder Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation im Ausland verbringen möchte
  • über Sprachkenntnisse verfügt, die ein Studium im Ausland zulassen (Grundkenntnisse der Landessprache und umfassende Kenntnisse der Unterrichtssprache)

 

Der Gesamtförderungsumfang ist abhängig vom Zielland.

Zusätzlich zur Inlandsförderung gibt es einen Auslandszuschlag (außerhalb der EU), nachweisbar notwendige Studiengebühren (bis zu 4.600 € pro Studienjahr), wenn diese nicht von Programmen wie ERASMUS übernommen werden, Reisekosten und Kosten der Krankenversicherung.

 

Auch Studierende, die keine Inlandsförderung bekommen, sollten einen Antrag beim zuständigen Bafögamt stellen. Da der Grundbedarf höher ist, kann sich hier eine Förderung ergeben. Mit dem Bafögantrag sollte ein Antrag auf Vorabentscheid gestellt werden, dadurch wird schneller ermittelt, ob eine Förderungsfähigkeit besteht. Die erste Zahlung erfolgt dann zumeist mit der Einsendung der ausländischen Immatrikulationsbescheinigung.