Der Institutsrat

Laut Fakultätsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Greifswald vom 25. März 2014 (FO, §§ 18-22) wählt jedes Institut einen Institutsrat.

Aufgaben und Rechtsgrundlagen

Auszug aus der FO, §18:

"Dem Institutsrat obliegt die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Institutes, die nicht in die Zuständigkeit entscheidungsbefugter Wissenschaftler/innen (§ 19 Absatz 1 Nummer 1 und 2) oder des/der geschäftsführenden Direktors/-in (nach § 23 Absatz 7) fallen und die das Institut in seiner Gesamtheit betreffen. Dazu gehören insbesondere die Verwendung der Institutssachmittel, Personalfragen (Ausschreibungen und Einsatz der nicht einzelnen Hochschullehrern zugewiesenen Mitarbeiter/innen) sowie Fragen der Studienorganisation. Der Institutsrat nimmt die Berichte der Leitung des Institutes entgegen und kann über Angelegenheiten des Institutes Auskunft verlangen."

Die Mitglieder des Institutsrats

(gestaffelt nach Statusgruppen in alphabetischer Reihenfolge)