Bildungskredit

Wenn Bafög-Zahlungen und Stipendien nicht ausreichen oder nicht in Frage kommen, kann beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ein Bildungskredit beantragt werden. Dieser ist - im Gegensatz zu Studienkrediten bei anderen Banken - gebunden an einen Ausbildungsabschnitt wie z.B. ein Teilstudium im Ausland . Er kommt nur für Studierende in Frage, die ihre Zwischenprüfung bereits abgelegt haben bzw. in ihrem Studium schon fortgeschritten sind.

 

Die Vergabe des Kredits erfolgt nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durch die KfW Förderbank. Die Kredit-Höchstsumme beträgt 7.200 Euro, die i.d.R. in monatlichen Zahlungen von 300 Euro ausgezahlt werden (maximal 24 Monate).

 

Ein Bildungskredit kann unabhängig vom Bafög in Anspruch genommen werden. Das eigene Einkommen sowie das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners werden dabei nicht berücksichtigt.

 

Die wichtigsten Informationen finden sich auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes: www.bildungskredit.de